Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung und der Unfallschadenregulierung.

Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie sich selbst an Ermittlungsbehörden oder Versicherer wenden.
Kurzfristige Besprechungstermine sind garantiert!

  • Kurzfristige Termine garantiert
  • Langjährige Spezialisierung
  • Hohe Fachkompetenz
  • Ehrliche Beratung

Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr

Direkter Kontakt zum Anwalt:

info@verkehrsrecht-rostock.com

Rechtsanwalt  behrendt wellen rostock

Die Spezialkanzlei für das Verkehrsrecht in Rostock unterstützt Sie:

Streng parteiisch für Sie und nur in Ihrem Interesse! Rufen Sie bitte einfach an:
Tel.: 0381 - 377 932 0

Wer darf sich Fachanwalt nennen?

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener Titel. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Alle Bestimmungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu – Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht Thomas Behrendt in Rostock.

Aktuelle Urteile

OLG Rostock: Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt verboten 

In einer Entscheidung vom 22.02.2017 hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden, dass  das betriebsbereite Mitsichführen eines Smartphones mit installierter und aufgerufener Blitzer-App  („blitzer.de“) ordnungswidrig ist. Im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme hatte ein  Polizeibeamter das auf dem Armaturenbrett befestigte Smartphone des Betroffenen und  insbesondere „programmtypische Symbole“ auf dem Bildschirm des Mobiltelefons bemerkt. Der  Betroffene wurde zu einem Bußgeld von 75 € verurteilt (OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2017, Az.  21 Ss OWi 38/17 (Z)).  

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen:  https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/KORE235782017

Bundesgerichtshof: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen 

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) darüber zu  entscheiden, ob die Videoaufnahme eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweiswürdigung zu  berücksichtigen sei, die dieser mithilfe einer Kamera auf dem Armaturenbrett gefertigt hatte. Der  Bundesgerichtshof hat zwar einerseits festgestellt, dass die die permanente und anlasslose  Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus dem Auto heraus mit den datenschutzrechtlichen  Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar sei. ABER: Die Verwertung von sog. Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, können aber dennoch als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig sein. 

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2121277.html 

OLG Zweibrücken: Fehler bei der StVO-Reform 2020 – Bußgelder dennoch zulässig 

Im Zusammenhang mit der Reform der Straßenverkehrsordnung sind die im Jahre 2020 geänderten  und im Bereich der Fahrverbote erheblich verschärften Regeln im Straßenverkehr nicht in Kraft  getreten, weil im Gesetzgebungsverfahren unter anderem das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3  des Grundgesetzes nicht hinreichend beachtet wurden. Nach Auffassung des Pfälzischen  Oberlandesgerichts gelten allerdings stattdessen die bisherigen Regelungen fort, sodass  Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bußgeldern in der bisherigen Höhe nach alter Rechtslage zu  ahnden seien (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2020, Az. 1 OWi 2 Ss Rs 124/20). 

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2309784.html 

OLG Köln: Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter festgeklemmt – Handyverstoß? 

Die Betroffene war wegen einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“ worden. Auf dem Messfoto  war außerdem erkennbar, dass ein Gegenstand zwischen Schulter und Ohr eingeklemmt war. Die  Betroffene räumte vor Gericht ein, telefoniert zu haben, bestritt jedoch, dass Telefon im Sinne der  gesetzlichen Regelung „gehalten“ zu haben. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Verurteilung 

der Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO aber dennoch, weil ein Gegenstand  wie ein Mobiltelefon auch ohne Hände gehalten werden könne, eben durch das Festklemmen zwischen Schulter und Kopf (OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020, Az. 1 RBs 347/20). 

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2310403.html

Kontakt

Rechtsanwalt Thomas Behrendt
Patriotischer Weg 117
18057 Rostock

Tel.: 0381 - 377 932 0
E-Mail: info@verkehrsrecht-rostock.com
Fax: 03813779322

Bürozeiten:
Mo. – Fr: 9 – 17 Uhr + nach Vereinbarung

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen

Schreiben Sie eine E-Mail an info@verkehrsrecht-rostock.com
oder nutzen Sie das Formular:

Informationen zum Datenschutz

Pflichtfelder